Das Anliegen des ursprünglichen Antrags ist unterstützenswert. Es ist aber fraglich, ob und wie eine digitale Einreichung möglich ist. Des Weiteren ist eine Umsetzung bis zum Jahresende nicht sinnvoll, da wir erst einmal mit dem Wahlkampf zu tun haben. Zumindest bei Verzichtsspenden ist mein Kenntnisstand der Auslegung der, dass diese handschriftlich unterschrieben sein müssen. Dies wäre rechtlich zu prüfen. Es ist für mich auch die Frage, ob es sinnvoll ist, den Kreisverbänden hierbei eine Vorgabe zu machen. Insbesondere in der kurzen Frist. Außerdem ist die Frage, inwiefern die digitalen Abrechnungen Probleme bei dem gemeinsamen Rechenschaftsbericht des Bundesverbandes machen können.
Der Letzte Satz des Ursprungsantrages soll logischerweise auch gestrichen werden, dies ist jedoch technisch nicht möglich.
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