Die Einführung von mehr Basisdemokratie für die Antragstellung begrüßen wir ausdrücklich. Eine Vielzahl von Anträgen ist Ausdruck einer lebendigen Partei. Nach Rücksprache mit vielen weiteren Landesarbeitsgemeinschaften möchten wir jedoch anregen, dass mindestens 0,5 % der Mitglieder unseres Landesverbandes (mit derzeit über 4100 Mitgliedern) einen Antrag unterstützen müssten. Gleichzeitig erkennen wir an, dass eine absolute Zahl für Antragsteller*innen einfacher zu handhaben ist. Daher schlagen wir vor, 25 Mitglieder in die Geschäftsordnung zu schreiben, was das anhaltende Mitgliederwachstum absehbar abbildet. Zum Hintergrund: Auf nahezu jeder BDK werden auf diesem Wege Anträge gestellt, welche sich gegen Minderheiten in unserer Partei wenden oder die Prinzipien des Bundesfrauenstatuts angreifen. Als Landesarbeitsgemeinschaften machen wir allen Mitgliedern kontinuierliche Angebote sachliche Anträge gemeinsam vorzubereiten und Debatten offen zu führen. Mitglieder in ländlichen Räumen haben weiterhin, auch bei weniger als 25 Menschen, die Möglichkeit Anträge zur Landesversammlung als Ortsverband zu stellen.
Antrag: | Antrag zur Änderung der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen |
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Antragsteller*in: | LAG Geschlechterpolitik (dort beschlossen am: 17.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2024, 18:56 |
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