Die Möglichkeit einer Offenen Abstimmung besteht bereits seit der letzten Satzungsänderung vom 13. Mai 2022. Der Wortlaut wird analog der Satzung in das LAG-Statut übernommen.
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.11.2024) |
---|---|
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 01.11.2024, 19:40 |
Kommentare